KI-Verordnung · seit 2. August 2026 in Kraft

KI-Kennzeichnungspflicht: was du in der Gastro wirklich musst.

Die kurze Antwort: für die meisten Betriebe ändert sich fast nichts. Drei Fälle sind es, die wirklich zählen — und die Texte, die du mit KI schreibst, gehören nicht dazu. Hier steht jeder Fall einzeln, in normalem Deutsch, ohne Paragrafenreiterei.

Die kurze Antwort

Drei Sätze, dann weißt du, wo du stehst.

Texte: nein

Speisekarte, Instagram-Post, Bewertungsantwort, Stellenanzeige — mit KI geschrieben und von dir gegengelesen. Keine Kennzeichnung nötig.

Fotorealistische Bilder: ja

Ein KI-Bild, das aussieht wie eine echte Aufnahme von deinem Teller, deinem Gastraum oder einem Menschen. Das muss dran stehen.

Chatbot und KI-Telefon: ja

Wenn eine Maschine mit deinem Gast spricht, muss der Gast das wissen. Ein Satz am Anfang reicht.

Das ist der ganze Kern. Wer dir erzählt, du müsstest ab jetzt unter jeden mit ChatGPT geschriebenen Werbetext einen Hinweis setzen, hat die Verordnung nicht gelesen. Warum das so ist, steht weiter unten — zuerst kannst du deinen eigenen Fall durchklicken.

Selbst-Check: muss ich kennzeichnen?

Drei bis vier Fragen. Läuft komplett in deinem Browser, es wird nichts gespeichert und nichts verschickt.

Der Check bildet Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 ab, wie ihn die Europäische Kommission in ihren FAQ vom 24. Juli 2026 auslegt. Er ersetzt keine Rechtsberatung — bei einem Grenzfall frag deinen Anwalt.

Worum es überhaupt geht

Ein Artikel. Nicht das ganze Gesetz.

Die KI-Verordnung der EU ist ein dickes Regelwerk, und das meiste darin betrifft dich nicht. Der überwiegende Teil regelt sogenannte Hochrisiko-Systeme — KI in der Medizintechnik, in der Personalauswahl großer Konzerne, in der Strafverfolgung. Für dich ist genau ein Artikel relevant: Artikel 50, die Transparenzpflichten. Der gilt seit dem 2. August 2026.

Wichtig für die Einordnung: Ende Juli 2026 ist der sogenannte Digital Omnibus in Kraft getreten, der mehrere Fristen der KI-Verordnung nach hinten geschoben hat. Betroffen waren die Hochrisiko-Regeln, die jetzt erst Ende 2027 beziehungsweise 2028 greifen. Die Pflichten für Betreiber aus Artikel 50 waren nicht dabei. Wenn du irgendwo liest, die Kennzeichnungspflicht sei verschoben worden — das stimmt nicht. (Verschoben wurde nur eine technische Frist für die Anbieter: Wer sein KI-Werkzeug vor dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht hat, hat für die maschinenlesbare Markierung bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Für dich als Betreiber ändert das nichts.)

Der Unterschied, an dem alles hängt

Anbieter oder Betreiber?

Die Verordnung kennt zwei Rollen, und fast jedes Missverständnis kommt daher, dass sie verwechselt werden.

Anbieter ist, wer das KI-System baut und auf den Markt bringt: OpenAI, Google, Canva, Midjourney. Anbieter müssen ihre Ausgaben technisch markieren, maschinenlesbar, damit Software sie später als KI-Erzeugnis erkennen kann. Das ist Artikel 50 Absatz 2 — und das ist nicht deine Baustelle. Du musst nichts in Dateien einbetten, keine Wasserzeichen setzen, keine Metadaten pflegen.

Betreiber bist du: jemand, der ein KI-System beruflich benutzt. Für Betreiber gilt Artikel 50 Absatz 4, und der ist kurz. Er enthält genau zwei Pflichten — eine für Bilder, Ton und Video, eine für Texte. Beide siehst du gleich im Detail.

Merksatz: Du bist Gast im System, nicht Hersteller. Die technische Markierung macht das Werkzeug. Deine Aufgabe ist nur, dem Menschen vor dir zu sagen, was er vor sich hat — und das auch nur in den Fällen, in denen er es sonst nicht merken würde.
Fall für Fall

Dein Betrieb, einmal durchgegangen.

Das hier ist der Teil, den du dir ausdrucken kannst. Jede KI-Anwendung, die in einem Gastro-Betrieb tatsächlich vorkommt, mit klarer Ampel.

Texte

AnwendungKennzeichnen?Warum
Speisekartentexte, GerichtsbeschreibungenNeinKein Thema von öffentlichem Interesse im Sinne der Verordnung — und du liest gegen.
Instagram-, Facebook-, TikTok-PostsNeinWerbung für den eigenen Betrieb fällt nicht unter die Textpflicht. Aber nur der Text. Ein KI-Bild im selben Post wird getrennt bewertet — siehe Tabelle darunter.
Antworten auf Google-BewertungenNeinDeine eigene Antwort, von dir freigegeben. Aber: Bewertungen selbst schreiben ist etwas völlig anderes — siehe unten.
StellenanzeigenNeinGleiches Prinzip. Vorsicht getrennt davon beim AGG-Wortlaut, das ist ein anderes Thema.
Newsletter an GästeNeinSolange es um deinen Betrieb geht. Wird daraus ein Ratgeber über Ernährung oder Nachhaltigkeit, gilt die Zeile ganz unten.
Speisekarte in andere Sprachen übersetzenNeinEs ist Text — die Bildregel kann also gar nicht greifen, und ein Thema von öffentlichem Interesse ist es auch nicht.
Website-Texte, „Über uns“, ImpressumstexteNeinDieselbe Begründung. Beim Impressum zählt die Richtigkeit, nicht die Entstehung.
Blogartikel über Allergene, Ernährung oder HygieneKommt drauf anGesundheit ist ein Thema von öffentlichem Interesse. Wenn du so etwas veröffentlichst, lies es inhaltlich gegen und steh mit deinem Namen dafür ein — dann greift die Ausnahme und du brauchst keinen Hinweis. Ungeprüft raushauen wäre der eine Textfall, der kippt.

Der Grund, warum hier so viel Grün steht, ist der Wortlaut selbst. Die Textpflicht gilt für Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Kommission zählt in ihren FAQ auf, was damit gemeint ist: Politik und demokratische Prozesse, Verwaltung, Justiz, Grundrechte, öffentliche Sicherheit, öffentliche Gesundheit, Umweltschutz, Verbrauchersicherheit sowie wirtschaftliche, finanzielle, politische, wissenschaftliche und kulturelle Entwicklungen von öffentlichem Belang. Deine Tagesempfehlung ist nichts davon. Wichtig: Das ist eine Aufzählung von Beispielen, keine abschließende Liste — wer regelmäßig über Ernährung oder Nachhaltigkeit schreibt, sollte zweimal hinsehen.

Und selbst wenn ein Text hineinfiele, steht direkt dahinter die Ausnahme: keine Pflicht, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Die Kommission stellt klar, dass Rechtschreibprüfung dafür nicht reicht — es muss ein echtes inhaltliches Gegenlesen sein. Das ist genau das, was du sowieso tust, bevor du auf „Veröffentlichen“ drückst.

Bilder, Video, Ton

AnwendungKennzeichnen?Warum
KI-Foto eines Gerichts, fotorealistischJaSieht aus wie eine echte Aufnahme von etwas, das es geben könnte. Genau die Definition.
KI-Bild vom Gastraum oder der TerrasseJaDasselbe — und hier auch werberechtlich heikel, wenn es schöner aussieht als die Realität.
KI-generierte Menschen: „Gäste“, „Team“, „Koch“JaDer klarste Fall. Fotorealistische Menschen, die es nicht gibt.
Echtes Foto, mit KI aufgehübschtKommt drauf anFarbe, Licht, Zuschnitt: nein, das ist assistierende Bearbeitung. Ein Gericht dazuretuschieren oder den halbleeren Gastraum füllen: ja.
Illustration, Comic, klar stilisierte GrafikNeinNiemand hält das für eine Aufnahme. Es fehlt das Merkmal „erscheint fälschlich als echt“.
Hintergrundgrafik, Muster, abstrakte DekoNeinZeigt nichts, was es geben könnte.
KI-Stimme im WerbevideoKommt drauf anErkennbar synthetische Sprecherstimme: unkritisch. Die nachgebaute Stimme einer realen Person: klar ja, und dann brauchst du zusätzlich deren Einwilligung.
KI-Musik im ReelNeinFällt nicht unter die Deepfake-Definition, solange sie niemanden imitiert.

Die Verordnung nennt das Deepfake, und das Wort führt in die Irre — es klingt nach Politikervideos, meint nüchtern zwei Dinge: der Inhalt ähnelt existierenden Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen — und er würde einem Betrachter fälschlich echt erscheinen. Die Kommission legt das in ihren Leitlinien in drei Prüfpunkte auf: starke Ähnlichkeit, etwas das existiert oder plausibel existieren könnte, und der falsche Eindruck von Echtheit. Ein fotorealistischer Burger, den es in deiner Küche nie gab, erfüllt alle drei. Fotorealismus allein entscheidet dabei nicht — die Kommission stellt auf das Gesamtbild ab: Ähnlichkeit, Aussage, Kontext und was das Publikum erwartet.

Der wichtige Punkt, den viele übersehen: für Bilder gibt es keine Ausnahme „ich hab's ja selbst geprüft“. Die redaktionelle Ausnahme steht nur im Absatz über Texte. Bei Bildern hilft dir nur, dass sie erkennbar künstlich sind — oder ein Hinweis.

Der Absatz kennt zwar eine Erleichterung für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke. Darauf solltest du dich als Betrieb nicht stützen: Die Kommission legt sie für Werbung eng aus, und wo sich informative und kreative Anteile mischen, gibt der informative Charakter den Ausschlag. Ein Werbefoto bleibt ein Werbefoto.

Wenn die KI mit dem Gast spricht

AnwendungKennzeichnen?Warum
Chatbot auf der WebsiteJaDirekte Interaktion mit einem Menschen. Muss zu Beginn erkennbar sein.
KI beantwortet Instagram- oder WhatsApp-NachrichtenJaDasselbe. Besonders heikel, weil der Gast dort einen Menschen erwartet.
KI nimmt Reservierungen am Telefon anJaEin Satz zu Beginn des Gesprächs. Nicht erst, wenn gefragt wird.
Voicemail-Ansage, mit KI-Stimme gesprochenNeinKeine Interaktion, kein Dialog — es antwortet ja niemand.
Kamera, die Stimmung oder Alter von Gästen auswertetJa — und mehrEmotionserkennung hat eigene Informationspflichten, dazu kommt die DSGVO. Finger weg, bis das jemand geprüft hat.

Nach dem Buchstaben trifft die Chatbot-Pflicht zuerst den Anbieter des Systems. In der Praxis hilft dir das wenig: Auf der Seite steht dein Logo, und der Gast hält sich an dich. Die Ausnahme greift nur, wenn es ohnehin offensichtlich ist — die Kommission stellt dabei auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen Betrachter ab. Ein Fenster mit menschlichem Namen und Profilbild ist das Gegenteil von offensichtlich.

Was intern bleibt

AnwendungKennzeichnen?Warum
Lieferantenrechnungen auswertenNeinWird nicht veröffentlicht. Keine der beiden Pflichten greift.
Dienstplan, Wareneinsatz, KalkulationNeinDasselbe.
Schulungsunterlagen fürs TeamNeinIntern. Fairerweise sagst du dem Team trotzdem, woher es kommt.
E-Mails an LieferantenNeinKeine Veröffentlichung an die Öffentlichkeit.

Der ganze interne Bereich ist frei. Das ist auch der Bereich, in dem KI in der Gastro tatsächlich Geld spart — und ausgerechnet dort gibt es null Kennzeichnungsfragen.

Die drei roten Fälle

So schreibst du es hin.

Die Verordnung schreibt keinen festen Wortlaut vor. Sie verlangt, dass der Hinweis klar und unterscheidbar ist, spätestens beim ersten Kontakt, und ohne technische Hilfsmittel wahrnehmbar. Ein Eintrag in den Metadaten reicht ausdrücklich nicht — der Mensch muss es sehen oder hören.

Bild

Direkt am Bild, nicht drei Absätze weiter unten und nicht nur in der Bildunterschrift, die auf Instagram eingeklappt wird. Was funktioniert:

Formulierungen, die tragen
Mit KI erstellt
KI-generiertes Bild
Symbolbild, mit KI erstellt
Bild: KI-generiert

Bei Social Media gehört der Hinweis sichtbar ins Bild oder an den Anfang der Bildunterschrift. Instagram und Facebook haben zusätzlich ein eigenes KI-Kennzeichen, das du beim Hochladen setzen kannst — das ist praktisch, ersetzt aber deine eigene Angabe nicht zuverlässig, weil es je nach Ansicht unterschiedlich ausgespielt wird.

Chatbot

Erste Zeile im Fenster, bevor der Gast tippt:

Erste Nachricht im Chat
Hallo! Ich bin der digitale Assistent vom [Name] — eine KI, kein Mensch.
Ich helfe dir bei Öffnungszeiten, Reservierungen und Fragen zur Karte.
Wenn du lieber jemanden aus dem Team sprichst: [Telefonnummer].

Der letzte Satz ist rechtlich nicht gefordert, aber er rettet dir Gäste. Wer merkt, dass er mit einer Maschine schreibt, will oft sofort wissen, wie er da rauskommt.

Telefon

Gesprächseröffnung
Guten Tag, hier ist der automatische Reservierungsassistent vom [Name].
Ich bin ein Sprachcomputer. Für welchen Tag darf ich reservieren?

Bewusst am Anfang, bewusst in einem Satz. Wer das ans Ende schiebt, hat die Pflicht formal erfüllt und den Gast trotzdem verärgert.

Und wenn nicht?

Was tatsächlich passieren kann.

Hier wird online am meisten übertrieben, deshalb die Zahlen im Klartext. Artikel 99 Absatz 4 der KI-Verordnung nennt für Verstöße gegen Artikel 50 eine Obergrenze von 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist. Das ist die Zahl, die durch die Schlagzeilen geht.

Absatz 6 desselben Artikels dreht sie für kleine und mittlere Unternehmen um: Dort gilt der niedrigere der beiden Werte. Für einen Betrieb mit zwei Millionen Euro Jahresumsatz liegt die Obergrenze damit bei 60.000 Euro. Das ist immer noch viel Geld, aber es ist eine andere Größenordnung als die, mit der Beratungsangebote gerade Werbung machen. Und es ist eine Obergrenze für den schlimmsten denkbaren Fall, kein Regelbetrag.

Ein Vorbehalt, der in fast allen Artikeln fehlt: Das gilt nur, wenn du wirklich KMU bist. Maßgeblich ist die EU-Definition — unter 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz — und dabei werden verbundene Unternehmen mitgezählt. Wer zu einer größeren Gruppe oder Kette gehört, kann durch diesen Test fallen, und dann gilt wieder der höhere Wert, also die 15 Millionen. Das ist eine Kante, kein sanfter Übergang.

Das realistischere Risiko in Deutschland ist ein anderes. Nicht die Behörde, sondern die Abmahnung — von einem Wettbewerber oder einem Verband. Wer mit einem KI-Foto wirbt, das appetitlicher aussieht als das, was auf dem Teller landet, hat ein Problem nach dem UWG, und das hatte er schon vor der KI-Verordnung. Die Wettbewerbszentrale hat dazu Anfang 2026 einen eigenen Leitfaden veröffentlicht. Das ist der Brief, der bei einem Gastro-Betrieb tatsächlich im Kasten liegt.

Zuständig ist in Deutschland seit Ende Juli 2026 im Regelfall die Bundesnetzagentur — sie ist die zentrale Auffangbehörde, neben der es Sonderzuständigkeiten gibt (BaFin für Finanzthemen, die Länder für Behörden und Medien). Für einen Gastro-Betrieb ist sie die richtige Adresse. Sie betreibt einen kostenlosen KI-Service-Desk, der sich ausdrücklich an kleine Betriebe richtet — mit FAQ, Merkblättern und einem Kontaktformular. Wenn du einen echten Grenzfall hast, ist das die günstigste erste Adresse, die es gibt.

Österreich & Schweiz

Für den Rest der DACH-Region.

Österreich. Die Verordnung gilt unmittelbar, genau wie in Deutschland — dieselben Pflichten, dieselben Fristen. Der Unterschied liegt in der Durchsetzung: Österreich hat bis heute keine nationale Aufsichtsbehörde benannt, obwohl die Frist dafür im August 2025 abgelaufen ist. Die KI-Servicestelle bei der RTR informiert und berät, ist aber keine Marktüberwachungsbehörde. Praktisch heißt das: Die Pflichten bestehen, eine zuständige Stelle fehlt noch. Darauf zu bauen wäre trotzdem unklug — eine Benennung kann jederzeit kommen, und das Lauterkeitsrecht gilt in Österreich ohnehin unabhängig davon.

Schweiz. Kein EU-Mitglied, keine KI-Verordnung, kein eigenes KI-Gesetz in Kraft. Der Bundesrat hat 2025 beschlossen, statt eines Schweizer KI-Gesetzes die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und punktuell nachzuschärfen; eine Vernehmlassungsvorlage ist für Ende 2026 angekündigt. Was heute gilt: das UWG, also das Verbot irreführender Angaben — dafür braucht es keine KI-Regel. Und der EDÖB verlangt, dass die Manipulation von Gesicht oder Stimme einer erkennbaren Person immer klar erkennbar ist. Dazu kommt ein Punkt, den viele Schweizer Betriebe übersehen: Die EU-Verordnung greift auch bei Anbietern außerhalb der EU, wenn das Ergebnis in der EU verwendet wird. Wer gezielt Gäste aus Deutschland oder Österreich anspricht, ist damit näher dran, als er denkt.

Der größte Irrtum

„Alles, was mit KI gemacht ist, muss gekennzeichnet werden.“

Dieser Satz stimmt nicht, und er richtet Schaden an. Er führt dazu, dass Betriebe entweder aus Angst gar keine KI mehr anfassen — oder vorsorglich unter jeden Text schreiben, er sei mit KI erstellt, was sie schlechter aussehen lässt, als sie müssten.

Die Verordnung fragt nicht: Wurde hier KI benutzt? Sie fragt: Wird hier jemand über etwas getäuscht, das er wissen sollte? Deshalb ist das gezeichnete Bild frei und das fotorealistische nicht. Deshalb ist der Chatbot pflichtig und die Rechnungsauswertung nicht. Und deshalb ist der Werbetext, den du selbst gegenliest, nicht kennzeichnungspflichtig — du stehst ja mit deinem Namen dafür ein, so wie bei jedem Text, den dir früher eine Agentur geschrieben hat.

Die ehrliche Zusammenfassung: Wenn du KI benutzt, um schneller zu arbeiten, und ein Mensch schaut drauf, bevor es rausgeht, dann bist du auf der sicheren Seite. Wenn du KI benutzt, um etwas zu zeigen, das es nicht gibt, dann schreib es dazu.

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Als das mit der Kennzeichnungspflicht durch die Gastro-Gruppen ging, haben zwei Leute aufgehört, KI zu benutzen — nicht weil sie etwas falsch gemacht hätten, sondern weil niemand ihnen sagen konnte, was jetzt eigentlich gilt.

bridge. — entstanden aus einer zweijährigen Studie mit 26 Restaurantmanagern weltweit. Gegründet von Nikolaus Gugenberger: 14 Jahre Restaurantmanager, Gründer von simply-olivia.com (ein Produkt der All You Can Reserve Ltd).

FAQ

Fragen, beantwortet.

Muss ich Texte kennzeichnen, die ich mit ChatGPT geschrieben habe?

In aller Regel nein. Die Textpflicht greift nur bei Texten, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren — Politik, Justiz, Gesundheit, Umwelt, Verbraucherschutz und Ähnliches. Ein Speisekartentext, eine Bildunterschrift oder eine Bewertungsantwort fällt nicht darunter. Und selbst dann entfällt die Pflicht, sobald ein Mensch den Text inhaltlich gegenliest und die Verantwortung dafür übernimmt.

Muss ich KI-generierte Fotos von meinen Gerichten kennzeichnen?

Wenn das Bild wie eine echte Aufnahme aussieht und etwas zeigt, das es so geben könnte — dein Gericht, deinen Gastraum, einen Menschen — dann ja. Eine offensichtlich gezeichnete Illustration fällt nicht darunter, weil niemand sie für ein Foto hält.

Muss mein Chatbot sagen, dass er eine KI ist?

Ja, sobald es nicht auf den ersten Blick offensichtlich ist. Ein Satz zu Beginn der Unterhaltung genügt. Dasselbe gilt für eine KI, die ans Telefon geht.

Was kostet es, wenn ich die Kennzeichnung vergesse?

Die Verordnung nennt bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere der beiden Werte — bei zwei Millionen Euro Umsatz also 60.000 Euro als Obergrenze für den schlimmsten Fall. Wichtig: Das setzt voraus, dass du nach der EU-Definition wirklich KMU bist — verbundene Unternehmen werden mitgezählt, und wer zu einer größeren Kette gehört, fällt auf den höheren Wert zurück. In Deutschland ist das realistischere Risiko ohnehin eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, nicht ein Bußgeld.

Seit wann gilt die Kennzeichnungspflicht?

Seit dem 2. August 2026. Der Digital Omnibus von Ende Juli 2026 hat mehrere Fristen der KI-Verordnung verschoben, die Transparenzpflichten aus Artikel 50 aber ausdrücklich nicht.

Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?

In Österreich ja, unmittelbar — allerdings hat Österreich bislang keine zuständige Aufsichtsbehörde benannt. Die Schweiz ist nicht in der EU und hat kein KI-Gesetz in Kraft; dort gilt das Lauterkeitsrecht. Die EU-Verordnung kann eine Schweizer Firma trotzdem treffen, wenn sie sich gezielt an Gäste in der EU richtet.

Darf ich Google-Bewertungen mit KI schreiben lassen?

Antworten auf Bewertungen: ja, ohne Kennzeichnung. Bewertungen selbst: nein, unter keinen Umständen. Gefälschte Bewertungen sind unabhängig von der KI-Verordnung verboten und werden europaweit deutlich härter verfolgt als eine fehlende Kennzeichnung.

Kein Rechtsrat. Diese Seite gibt den Stand vom 19. August 2026 wieder und dient der Orientierung. Sie stützt sich auf den Wortlaut der Verordnung (EU) 2024/1689, die FAQ der Europäischen Kommission zu Artikel 50 vom 24. Juli 2026 und die Angaben der Bundesnetzagentur. Wir sind keine Anwälte. Bei einem Grenzfall — und besonders bevor du in ein KI-Telefonsystem oder eine Kamera-Auswertung investierst — hol dir eine anwaltliche Einschätzung.